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1318. o. T. o. O.

(doch vor Oktober 4).

Heinrich, Bischof von Breslau, entsetzt, da das dortige Mathiasstift in seiner Hartnäckigkeit verharrt, den Meister und den Prior dieses Hospitals, erklärt den gewesenen Propst und alle Kleriker, welche trotz des Bannes celebriren, für unfähig zu allen Aemtern und Benefizien mit Berufung auf seine Gewalt als Ordinarius nach dem novum ius canonicum, wofern sie nicht ihr Exemtionsprivileg vorbringen können. Weiter verbietet er jede Gemeinschaft mit ihnen, die Schulden sollen ihnen nicht bezahlt, sondern für das Hospital erhalten bleiben etc. Der Bischof befiehlt daher dem Propst . . . und dem Pfarrer der Kirche . . . dies bei dem St. Mathiaskloster sowie bei den Dominikanern und den Minoriten zu Breslau zu publiciren mit der Drohung, sie bei weiterer Hartnäckigkeit nicht allein aus ihrem Hospital zu werfen, sondern auch aus seiner Diöcese zu vertreiben, nöthigenfalls mit Hülfe des weltlichen Annes.

Formelbuch des Arnold von Protzan (Cod. dipl. Siles. V) S. 44.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.